Kündigung, Aufhebungsvertrag & maximale Abfindung

Wir helfen Ihnen dabei

  • eine Kündigung oder Abmahnung abzuwehren
  • einen vorteilhaften Aufhebungsvertrag auszuhandeln
  • die maximale Abfindung zu erlangen

Gehalt, Überstunden, Bonus & Urlaubsabgeltung

Wir kümmern uns um

  • ausstehende Gehaltszahlungen
  • Ausgleich Ihrer Überstunden
  • Zahlung von Bonusansprüchen
  • Erfüllung von Sonderzahlungen
  • Abgeltung der Urlaubsansprüche

Arbeitsvertrag & Arbeitszeugnis

Wir prüfen

  • den Arbeitsvertrag auf ungünstige Klauseln
  • das Arbeitszeugnis auf negative Formulierungen

Unser Extra-Service für Rechtsschutzversicherte:

Auch als Rechtsschutzversicherter genießen Sie das Recht, jederzeit den Anwalt Ihres Vertrauens frei auszuwählen. Das Recht auf freie Anwaltswahl ist durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geschützt. Sie bestimmen den Anwalt, niemand sonst.

Gerne übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Rufen Sie einfach an und lassen Sie sich beraten!

Darum sind wir die richtige Kanzlei für Arbeitsrecht

Dr. Thorn Rechtsanwälte
Dr. Thorn Rechtsanwälte

Kompetenz und Erfahrung

Seit über 25 Jahren begleiten wir Mandanten im Arbeitsrecht. In dieser Zeit haben wir die meisten Situationen bereits erlebt und große Erfahrung und fachliche Kompetenz erwerben können. So können wir Sie perfekt auf die Strategien und das Vorgehen Ihres Arbeitgebers vorbereiten.

Holen Sie sich einen kompetenten und erfahrenen Anwalt an Ihre Seite und begegnen Sie Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe!

Persönliche und ehrliche Beratung

Wir nehmen uns Zeit und hören Ihnen zu, um gemeinsam mit Ihnen die richtige Strategie für Ihr Anliegen zu erarbeiten. Professionell, sachlich und frei von Emotionen sagen wir Ihnen ehrlich unsere Meinung und machen Ihnen keine leeren Versprechungen.

Die vereinbarten Ziele setzen wir konsequent außergerichtlich und – falls erforderlich – auch gerichtlich durch.

Schnelle Terminvergabe

Gerade bei Kündigungen ist schnelles Handeln erforderlich. Wenn Sie nach einer Kündigung nicht innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einlegen, gilt die Kündigung selbst bei schweren und offensichtlichen Mängeln, in der Regel als wirksam.

Die Zeit drängt. Deshalb erhalten Sie bei uns schnellstmöglich eine telefonische Ersteinschätzung in dringenden Fällen.

Sehr gut
(5.00 / 5.00)
aus 37 Bewertungen von 2 Portalen
Sehr gut
(5.00 / 5.00)
aus 37 Bewertungen

Qualifizierte Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsverträgen:

Füllen Sie kostenlos und unverbindlich das Formular aus und erhalten Sie schnellstmöglich einen Rückruf mit einer Ersteinschätzung Ihrer Situation von uns!

  • 100% kostenfrei & unverbindlich
  • Sofort Klarheit erhalten
  • Risiken vermeiden
  • Rückruf innerhalb 24 Stunden.

Keine Zeit mehr verlieren: Jetzt Anwalt sprechen!

1. Erstgespräch nutzen

In einem persönlichen Gespräch gehen wir Ihren Fall mit Ihnen durch. Wir geben Ihnen eine Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und empfehlen die richtigen weiteren Schritte.

2. Beauftragen Sie uns

Wenn wir gute Erfolgsaussichten sehen, ist eine Mandatierung sinnvoll. Dann können Sie uns einen Auftrag erteilen. Wir übernehmen nur aussichtsreiche Fälle. Deshalb verlangen wir auch keinen Vorschuss auf unser Honorar.

3. Wir regeln das für Sie

Nun sind wir an der Reihe: Wenn noch Zeit bleibt, kontaktieren wir den Arbeitgeber für eine außergerichtliche Lösung. Will er keine Einigung, wird Klage eingereicht. Vor Gericht kämpfen wir für Sie um die beste Lösung. Wir stehen stets an Ihrer Seite.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt?

Im Arbeitsrecht ist die Höhe der Vergütung vom Gesetzgeber weitgehend vorgeschrieben. Bereits im kostenlosen Erstgespräch, noch vor einem Auftrag, klären wir Sie auf, welche Kosten in Ihrem individuellen Fall voraussichtlich auf Sie zukommen würden.

Brauche ich wirklich einen Anwalt?

Nur wer den rechtlichen Rahmen kennt, in dem er sich bewegt, kann optimal verhandeln. Hierfür ist der Beistand durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich.

Zudem kann ein Anwalt durch die professionelle Distanz zu Ihrem Arbeitgeber besser über die Höhe Ihrer Abfindung oder andere Themen verhandeln. Sie werden auch von Ihrem Chef wesentlich ernster genommen, wenn Sie einen Anwalt an Ihrer Seite haben. Wie Sie sehen, geht die Funktion eines Anwalts über die bloße Beratung weit hinaus und bietet Ihnen einen entscheidenden Mehrwert, der sich in der Regel auch in einer höheren Abfindung niederschlägt.

Ob Sie wirklich einen Anwalt brauchen, finden wir am besten in einem kurzen Erstgespräch heraus. Rufen Sie mich an und ich sage Ihnen, ob eine Vertretung in Ihrem Fall wirklich sinnvoll ist.

Wer zahlt meinen Anwalt?

Im Arbeitsrecht gibt es, auch wenn Sie gewinnen, in der Regel keine Kostenerstattung vom Gegner. Daher klären wir mit Ihnen die Kostenfrage. Im Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall und wägen ab, ob eine Vertretung für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn diese Frage positiv zu beantworten ist, bieten sich zwei Wege zur Finanzierung:

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen übernehmen, wenn Arbeitsrecht umfasst ist, in der Regel alle gesetzlichen Gebühren im Arbeitsrecht, bis auf den von Ihnen vereinbarten Selbstbehalt (meist 150 EURO). Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen in Deutschland zusammen und holen gerne für Sie die Deckungszusage ein.

### Anwaltliche Vertretung auch ohne Rechtsschutzversicherung

Was wenn Sie keine Versicherung für Rechtsschutz haben oder Ihre Versicherung nicht deckt? Auch dafür gibt es eine Lösung. In der Vorprüfung checken wir Ihren Fall und dessen Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen, woran Sie sind, und übernehmen nur wirklich aussichtsreiche Fälle mit sehr guten Chancen auf eine Abfindung, die alle anfallenden Kosten deckt. Da wir selbst auf unsere Einschätzung zur Abfindung und unseren Erfolg vertrauen, verlangen wir von Ihnen keinen Vorschuss. Sprechen Sie uns an. Wir werden auch für Ihren Fall eine Lösung finden. Die Durchsetzung Ihrer Abfindung soll nicht an den Kosten scheitern.

Kann ich ohne Anwalt gegen eine Kündigung vorgehen?

Eine Kündigung ohne Anwalt anzufechten, ist zwar möglich, aber fast nie ratsam. Nur ein Experte kann sicher einschätzen, ob eine Klage auf Kündigungsschutz Aussicht auf Erfolg hat oder ein rechtliches Vorgehen sinnlos ist. Ohne professionelle Beratung können Laien schon vor dem Gerichtstermin aus Unwissenheit Fehler machen oder notwendige Schritte unterlassen. Beides kann die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage verschlechtern oder die Abfindung reduzieren.

Ein weiterer entscheidender Punkt: Nur wenn Sie anwaltlich vertreten sind, nimmt Ihr Arbeitgeber Ihre Gegenwehr wirklich ernst und wird meistens eine deutlich höhere Abfindung zahlen.

Wie wehre ich mich gegen eine Kündigung?

Nicht immer muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber einfach hingenommen werden. Eine ordentliche Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt und rechtswirksam, wenn sie auf personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen basiert. Liegen entsprechende Gründe nicht vor, ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt und damit unwirksam – sofern das Kündigungsschutzgesetz greift. In diesem Fall muss sich der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht abfinden – es gibt einen rechtlichen Kündigungsschutz, der mit einer Kündigungsschutzklage eingefordert werden kann.

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Kündigung ungerechtfertigt und unwirksam ist, kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden und es erfolgt eine Prüfung der Gründe und der Wirksamkeit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage erhebt.

Wann ist die Kündigung wirksam?

Damit eine Kündigung wirksam ist, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt sein. Zu erfüllende Anforderungen:

  • Bestimmtheit, Klarheit
  • Kündigungseingang bei der anderen Partei
  • Formgenauigkeit Damit ein Kündigungsschreiben wirksam ist, muss klar ersichtlich sein, dass dieses auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzielt und um welche Art von Kündigung es sich handelt, also ob die Kündigung ordentlich oder außerordentlich erfolgen soll. Außerdem muss die Kündigungserklärung in schriftlicher Form bei der anderen Partei eingehen. Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten und die Erklärung eine bestimmte Zeit vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses formuliert und abgegeben werden.

Wie errechnet sich die Abfindungshöhe?

Sie möchten Ihre mögliche Abfindung berechnen? Dann verwenden Sie unseren unkomplizierten Abfindungsrechner. Das aktuell gültige Kündigungsschutzgesetz dient uns hierzu als Basis. Ihr individuelles Ergebnis ist im Wesentlichen von drei Hauptfaktoren abhängig: 1. Ihr monatliches Bruttogehalt 2. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit 3. Das Risiko für den Arbeitgeber Als grobe Faustregel können Sie mit etwa der Hälfte des letzten Bruttogehalts pro Beschäftigungsjahr rechnen. Jedoch können wir durch geschicktes Verhandeln, beachten von persönlichem Kündigungsschutz und je nach finanzieller Situation Ihres Arbeitgebers häufig eine deutlich höhere Abfindung erzielen. Die entscheidende Aufgabe des Anwalts ist dabei, das Risiko für den Arbeitgeber herauszuarbeiten. Je größer das Risiko für den Arbeitgeber, desto höher wird die Abfindung.

Habe ich ein Recht auf Abfindung?

Bei einer Kündigung steht mir auch eine Abfindung zu! – Leider ist diese Aussage nur in wenigen Fällen zutreffend. Einen wirklichen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie meist nicht. Trotzdem werden in vielen Fällen Abfindungen gezahlt, da viele Kündigungen leicht anfechtbar sind. Im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags wird die Summe ausgehandelt, die Ihr Arbeitgeber bereit ist, für Ihr Akzeptieren der Kündigung zu zahlen.

Dr. Thorn Rechtsanwälte aus München
Dr. Thorn Rechtsanwälte

  • über 1000 Arbeitsrechtsfälle
  • 25 Jahre Erfahrung
  • hohes Durchsetzungsvermögen
  • schnelle Terminvergabe

Dr. Thorn Rechtsanwälte aus München
Dr. Thorn Rechtsanwälte

  • über 1000 Arbeitsrechtsfälle
  • 25 Jahre Erfahrung
  • hohes Durchsetzungsvermögen
  • schnelle Terminvergabe

Jetzt Rückruf innerhalb von 24 Stunden beantragen

Gerne können Sie uns auch eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!

Hinweis: Ihre Daten werden sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. Mit dem Betätigen des "Rückruf anfragen"-Button akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.

Geben Sie bitte Ihren vollen Namen an.
Geben Sie bitte Ihre Handynummer an.
Bitte beschreiben Sie kurz, worum es geht.
Bitte stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.
* Ja, ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere sie hiermit.
Rückruf anfragen

Kontakt

  • DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB
    Clemensstraße 30
    80803 München
  • 089 896749960
  • Montag:07:00 - 21:00

  • Dienstag:07:00 - 21:00

  • Mittwoch:07:00 - 21:00

  • Donnerstag:07:00 - 21:00

  • Freitag:07:00 - 21:00

  • Samstag:08:00 - 14:00

Nach telefonischer Absprache können Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.