Im Arbeitsrecht gibt es, auch wenn Sie gewinnen, in der Regel keine Kostenerstattung vom Gegner.
Daher klären wir mit Ihnen die Kostenfrage. Im Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall und wägen ab, ob eine Vertretung für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn diese Frage positiv zu beantworten ist, bieten sich zwei Wege zur Finanzierung:
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen übernehmen, wenn Arbeitsrecht umfasst ist, in der Regel alle gesetzlichen Gebühren im Arbeitsrecht, bis auf den von Ihnen vereinbarten Selbstbehalt (meist 150 EURO).
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen in Deutschland zusammen und holen gerne für Sie die Deckungszusage ein.
### Anwaltliche Vertretung auch ohne Rechtsschutzversicherung
Was wenn Sie keine Versicherung für Rechtsschutz haben oder Ihre Versicherung nicht deckt? Auch dafür gibt es eine Lösung. In der Vorprüfung checken wir Ihren Fall und dessen Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen, woran Sie sind, und übernehmen nur wirklich aussichtsreiche Fälle mit sehr guten Chancen auf eine Abfindung, die alle anfallenden Kosten deckt.
Da wir selbst auf unsere Einschätzung zur Abfindung und unseren Erfolg vertrauen, verlangen wir von Ihnen keinen Vorschuss.
Sprechen Sie uns an. Wir werden auch für Ihren Fall eine Lösung finden. Die Durchsetzung Ihrer Abfindung soll nicht an den Kosten scheitern.